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   OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 15 MF 19/17   

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OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 15 MF 19/17 (https://dejure.org/2017,32409)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.08.2017 - 15 MF 19/17 (https://dejure.org/2017,32409)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. August 2017 - 15 MF 19/17 (https://dejure.org/2017,32409)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 133 BGB; § ... 25 Abs 2 FlurbG; § 44 FlurbG; § 65 Abs 1 S 1 FlurbG; § 65 Abs 1 S 2 FlurbG; § 70 FlurbG; § 80 Abs 2 S 1 Nr 4 VwGO; § 80 Abs 3 S 1 VwGO; § 80 Abs 5 VwGO; § 35 VwVfG; § 43 Abs 1 S 1 VwVfG; § 49 VwVfG
    Auslegung; Bekanntgabe; Bekanntgabewille; vorläufige Besitzeinweisung; Eingriff in Betriebsstruktur; Betriebsstruktur; Erklärungsbewusstsein; objektiver Erklärungswert; Feldeinteilung; Flurbereinigung; Missverhältnis; offensichtlich grobes Missverhältnis; Pächter; ...

  • ArgeLandentwicklung

    Abgrenzung zur Vorabinformation; Bekanntgabe; Bekanntgabewille; Empfängerhorizont, objektiver; Erklärungsbewusstsein; Erklärungswert, objektiver; Verwaltungsakt

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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ist die Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung ein Verwaltungsakt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 968 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 11.12.2008 - 15 MF 19/08

    Anforderungen an die Änderung einer vorläufigen Besitzeinweisung in einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 15 MF 19/17
    (1) Eine vorläufige Besitzeinweisung nach § 65 Abs. 1 Satz 1 FlurbG ist ein nicht begünstigender Verwaltungsakt (vgl. Senatsbeschluss v. 11.12.2008 - 15 MF 19/08 - juris Rn. 15).

    Demgegenüber vermag eine sich gegenüber der bisherigen vorläufigen Besitzeinweisung ergebende Verschlechterung ein offensichtliches grobes Missverhältnis zwischen Alt- und Neubesitz oder einen unzumutbaren Eingriff in die Betriebsstruktur nicht zu begründen (vgl. Senatsbeschlüsse v. 26.8.2008, a.a.O.; v. 11.12.2008, a.a.O., Rn. 20).

    Hingegen stellen ein vorübergehender Unterschied zwischen dem Wert der alten Grundstücke und dem Wert der Landabfindung sowie andere vorübergehende Nachteile - etwa in Form von Bewirtschaftungserschwernissen - keinen unzumutbaren Eingriff in die Struktur des Betriebs dar, vielmehr können sie unter bestimmten Voraussetzungen allein einen Ausgleichsanspruch im Flurbereinigungsplan nach § 51 Abs. 1 FlurbG begründen (Senatsbeschluss v. 11.12.2008, a.a.O., Rn. 22).

  • BVerwG, 28.10.1982 - 5 C 46.81

    Anforderungen an die ordnungsgemäße öffentliche Bekanntmachung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 15 MF 19/17
    Sie ist ihm aber unstreitig postalisch zugegangen und damit ihm gegenüber konkret-individuell bekannt gegeben worden, was als Wirksamkeitsvoraussetzung im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 VwVfG genügt (vgl. BVerwG, Urteile v. 28.10.1982 - 5 C 46.81 - juris Rn. 23; v. 15.12.1983 - 5 C 26.83 - juris Rn. 35 zur öffentlichen Bekanntmachung eines Flurbereinigungsbeschlusses; Flurbereinigungsgericht München, Urteil v. 18.2.1988 - 13 A 87.02065 - RzF - 32 - zu § 65 FlurbG zur Bekanntgabe einer vorläufigen Besitzeinweisung).

    Zum einen hat er durch die postalische Übermittlung der Anordnung der Änderung zur vorläufigen Besitzeinweisung nebst Begleitschreiben und Anlagen auf andere Weise sichere Kenntnis von ihrem Ergehen und seines Betroffenseins hiervon erlangt und kann sich daher nicht auf eine fehlerhafte Bekanntgabe des Verwaltungsakts berufen (vgl. BVerwG, Urteil v. 28.10.1982 - 5 C 46.81 - juris Rn. 25 zur öffentlichen Bekanntgabe der Anordnung einer Flurbereinigung).

  • OVG Niedersachsen, 26.08.2008 - 15 MF 15/08

    Anforderungen an die Änderung einer vorläufigen Besitzeinweisung in einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 15 MF 19/17
    Dabei umfasst der Widerruf eines Verwaltungsakts nicht nur seine nachträgliche (vollständige oder teilweise) Aufhebung, sondern zugleich auch seine Änderung ohne Rücksicht auf seine Rechtswidrigkeit durch eine Behörde außerhalb eines Rechtsbehelfsverfahrens (vgl. Senatsbeschluss v. 26.8.2008 - 15 MF 15/08 -, RdL 2008, 293).

    Demgegenüber vermag eine sich gegenüber der bisherigen vorläufigen Besitzeinweisung ergebende Verschlechterung ein offensichtliches grobes Missverhältnis zwischen Alt- und Neubesitz oder einen unzumutbaren Eingriff in die Betriebsstruktur nicht zu begründen (vgl. Senatsbeschlüsse v. 26.8.2008, a.a.O.; v. 11.12.2008, a.a.O., Rn. 20).

  • BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 78.84

    Flurbereinigungsrecht - Vorläufige Besitzeinweisung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 15 MF 19/17
    Die Bekanntmachung der Feldeinteilung nach § 65 Abs. 1 Satz 2 FlurbG ist vielmehr eine materielle Voraussetzung für die Anordnung einer (Änderung einer) vorläufigen Besitzeinweisung (vgl. BVerwG, Urteil v. 17.8.1988 - 5 C 78.84 - juris Rn. 15 und 22).
  • BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 26.83

    Aufklärung - Vorhaben - Grundstückseigentümer - Verfahren -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 15 MF 19/17
    Sie ist ihm aber unstreitig postalisch zugegangen und damit ihm gegenüber konkret-individuell bekannt gegeben worden, was als Wirksamkeitsvoraussetzung im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 VwVfG genügt (vgl. BVerwG, Urteile v. 28.10.1982 - 5 C 46.81 - juris Rn. 23; v. 15.12.1983 - 5 C 26.83 - juris Rn. 35 zur öffentlichen Bekanntmachung eines Flurbereinigungsbeschlusses; Flurbereinigungsgericht München, Urteil v. 18.2.1988 - 13 A 87.02065 - RzF - 32 - zu § 65 FlurbG zur Bekanntgabe einer vorläufigen Besitzeinweisung).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2009 - 15 MF 6/09

    Verfallen öffentlicher Zuschüsse als beachtlicher Dringlichkeitsgrund i.S.d. § 36

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 15 MF 19/17
    Dass sich die Begründung der sofortigen Vollziehung mit den Gründen für die Anordnung der Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung selbst überschneidet, unterliegt keinen Bedenken, weil an die zusätzliche Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung in einem solchen Fall keine übermäßig strengen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 7.10.1980 - 2 BvR 1068/80 - RzF 20 zu § 65 FlurbG; Senatsbeschlüsse v. 11.12.2008 - 15 MF 19/18 - juris Rn. 9; v. 26.2.2009 - 15 MF 6/09 - juris Rn. 16 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2008 - 15 MF 6/08

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung der Anordnung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 15 MF 19/17
    Denn an der sofortigen Vollziehung einer zu Unrecht angefochtenen, im allgemeinen Interesse liegenden (geänderten) vorläufigen Besitzeinweisung besteht regelmäßig ein besonderes öffentliches Interesse (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse v. 23.11.2015 - 15 MF 19/15 - v. 26.9.2013 - 15 MF 22/13 - v. 11.1.2011 - 15 MF 17/10 - v. 4.7.2008 - 15 MF 6/08 - RdL 2008, 270).
  • OVG Niedersachsen, 15.03.2011 - 15 KF 24/09

    Anforderungen an eine vorläufige Besitzeinweisung in der Flurbereinigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 15 MF 19/17
    Abfindungsmängel können vielmehr nur ausnahmsweise zur Rechtswidrigkeit einer vorläufigen Besitzeinweisung führen, wenn bei einem Gesamtvergleich zwischen der Einlage des betreffenden Teilnehmers und seinem Neubesitz nach der geänderten vorläufigen Besitzeinweisung entgegen § 44 Abs. 1 FlurbG ein offensichtlich grobes Missverhältnis bestehen würde oder ein offensichtlich unzumutbarer Eingriff in die bisherige Struktur des Betriebs eines Teilnehmers vorläge (vgl. BVerwG, Beschluss v. 12.11.2010, a.a.O., Rn. 4 m. w. N.; Senatsurteile v. 20.10.2015 - 15 KF 21/14 - und v. 15.3.2011 - 15 KF 24/09 - juris Rn. 24; Senatsbeschlüsse v. 9.7.2015 - 15 MF 16/14 - und v. 23.11.2015 - 15 MF 19/15 -. jeweils m. w. N.).
  • VGH Bayern, 24.06.2014 - 13 AS 14.717

    Die Wegnahme von geschützten Flächen im Sinn von § 45 FlurbG kann ein grobes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 15 MF 19/17
    Da das Vollzugsinteresse an einer vorläufigen Besitzeinweisung grundsätzlich erfordert, dass die die Gesamtheit der Teilnehmer betreffende vorläufige Besitzeinweisung als ein besonderer Abschnitt des Flurbereinigungsverfahrens sofort vollzogen wird, sind gesonderte Erwägungen etwa für jedes einzelne am Verfahren beteiligte Grundstück nicht geboten (vgl. BayVGH, Beschluss v. 24.6.2014 - 13 AS 14.717 - juris Rn. 19 f.).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 1068/80
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 15 MF 19/17
    Dass sich die Begründung der sofortigen Vollziehung mit den Gründen für die Anordnung der Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung selbst überschneidet, unterliegt keinen Bedenken, weil an die zusätzliche Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung in einem solchen Fall keine übermäßig strengen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 7.10.1980 - 2 BvR 1068/80 - RzF 20 zu § 65 FlurbG; Senatsbeschlüsse v. 11.12.2008 - 15 MF 19/18 - juris Rn. 9; v. 26.2.2009 - 15 MF 6/09 - juris Rn. 16 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 18.02.1988 - 13 A 87.02065
  • VG Minden, 29.12.2020 - 12 K 2070/18
    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 31. August 2017 - 15 MF 19/17 -, juris Rn. 30, m.w.N.; von Alemann/Scheffczyk , in: BeckOK VwVfG, 49. Edition, Stand: 1. Oktober 2020, § 35 Rn. 36.
  • VG Aachen, 04.07.2023 - 7 K 463/22

    Corona, 3G, Klagebefugnis, Feststellungsinteresse

    vgl. insbesondere OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17. Februar 2021 - 4 LA 208/19 -, juris Rn. 56 und Beschluss vom 31. August 2017 - 15 MF 19/17 -, juris Rn. 29; VG Schleswig, Urteil vom 14. Mai 2019 - 3 A 107/16 -, BeckRS, Rn. 24 ff., 38; Stelkens/Bonk/Sachs/ U. Stelkens , 10. Aufl. 2022, VwVfG § 35 Rn. 75.
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